Home
18 | 05 | 2012
Newsflash

Die Versicherungskennzeichen für Mopeds wechseln von Grün auf Schwarz. Auch in
diesem Jahr hält die DEVK die Preise stabil. Die neuen Schilder erhalten Sie in den Beratungsstellen.

Weiterlesen
Pflegereform bringt Verbesserungen für alle Beteiligten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gemeinsame Presseerklärung von KKH und MDKN   
Montag, 30. Juni 2008 um 10:56
Pflegeheime werden jährlich geprüft

Mit dem Start der Pflegereform am 1. Juli werden zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte wirksam. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) stellten die Neuerungen in der Pflegeversicherung heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz in Hannover vor. „Die Leistungen werden schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben“, erklärte KKH-Vorstandsmitglied Rudolf Hauke.

Das Pflegegeld in der Pflegestufe I erhöht sich von derzeit 205 Euro schrittweise auf 235 Euro im Jahr 2012. In der Pflegestufe II klettert der Betrag von derzeit 410 Euro auf dann 440 Euro. In der Pflegestufe III steigt das Pflegegeld im gleichen Zeitraum von 665 auf 700 Euro. Die verbesserten ambulanten und stationären Leistungen sowie die Erhöhung des Pflegegeldes gehen mit einer Steigerung des Beitragssatzes um 0,25 Prozent einher. Eltern zahlen ab dem 1. Juli 1,95 Prozent ihres Bruttogehalts in die Pflegeversicherung, für Kinderlose steigt der Beitragssatz auf 2,20 Prozent.

Die Reform verbessert die Qualität der Pflege. Sie macht die erbrachten Leistungen der Einrichtungen transparent und besser vergleichbar. Der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen wird gestärkt und so eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung ermöglicht.

Hauke kritisierte allerdings, dass die Pflegereform keine dauerhafte Finanzsicherheit schaffe: „Ein Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist ebenso unverzichtbar wie der Aufbau eines Kapitalstocks als Demografiereserve.“

„Die vom Gesetzgeber beschlossenen Neuregelungen zur Pflegereform bedeuten für den Medizinischen Dienst eine erhebliche Ausweitung seiner Aufgaben“, erklärte MDKN-Geschäftsführer Jürgen Vespermann.

MDKN und Pflegekassen wollen den Prüfaufwand so gering wie möglich halten. Die meisten Leistungsbezieher mit „erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf“, zum Beispiel Menschen mit Demenz, werden ohne zusätzliche MDK-Begutachtung auskommen. Alle, die bereits den Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr erhalten, bekommen ab dem 1. Juli automatisch 1.200 Euro. Der erhöhte Betrag von 2.400 Euro muss aber bei der Pflegekasse beantragt werden. Kann die Pflegekasse anhand der Aktenlage selbst entscheiden, ist keine MDK-Begutachtung erforderlich. Bei Neuantragstellern, die schon eine Pflegestufe haben, kann bei ausreichender Aktenlage gegebenenfalls auf eine Begutachtung verzichtet werden. Ansonsten ist eine Begutachtung im häuslichen Umfeld notwendig. Das gilt auch für Neuantragsteller ohne Pflegestufe.

Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Bis Ende 2010 sollen alle rund 2.600 in Niedersachsen zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vom MDKN geprüft werden. Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der MDKN die Einrichtungen jährlich prüfen muss. Bisher wurde im Schnitt alle fünf Jahre geprüft.

„Unsere Aufgabe ist es, die Prüfungen in erster Linie auf den Pflegezustand und die Ergebnisqualität zu beziehen“, erklärte Vespermann. Die Prüfungen in Heimen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Die Kosten für Wiederholungsprüfungen zahlen die Heime künftig selbst. Wenn die Einrichtungen eine Zertifizierung durch einen anderen Prüfer vorlegen, kann der Prüfumfang des MDK verringert werden. Für die Ergebnisprüfung ist allerdings nur der Medizinische Dienst zuständig.

Die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen müssen künftig veröffentlicht werden, und zwar so, dass sie von Laien verstanden werden können. Die Kriterien der Veröffentlichung sollen bis zum 30. September 2008 vereinbart werden.

Verkürzte Begutachtungszeiten
Änderungen sieht die Reform auch bei den Bearbeitungsfristen vor. Wer ab 1. Juli einen Pflegeantrag stellt, soll innerhalb von fünf Wochen einen schriftlichen Leistungsbescheid der Pflegekasse in den Händen halten.

Gemeinsame Presseerklärung von KKH und MDKN

 
GoogleAdsense
Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen
Add to GoogleSuchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits