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18 | 05 | 2012
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Berlin - Mit zunehmendem Alter wächst der Anteil der allein lebenden Senioren. Vor allem Frauen - 60 Prozent der über 75-Jährigen - leben im Alter allein. Dennoch ist die Bindung Älterer an Partner und Familie in der Regel groß, wie eine aktuelle GfK-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zeigt. Jeder zehnte Senior über 55 Jahren sorgt selbst für pflegebedürftige Eltern oder Partner.

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Reform der Unfallversicherung bringt keine Pflicht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)   
Donnerstag, 17. Juli 2008 um 12:25
Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden bleibt einfach

Im Zusammenhang mit der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung ist zuletzt Unsicherheit aufgetreten, wie Arbeitgeber zukünftig die von ihren Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfassen müssen. Das Bundesarbeitsministerium und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung –  Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – haben sich daher darauf verständigt, dass die Arbeitgeber bei der Ermittlung der Arbeitsstunden verfahren können wie bisher. Eine Pflicht, die Arbeitszeit der Mitarbeiter mit technischen Systemen oder Stechuhr zu erfassen, wird es auch zukünftig nicht geben.

„Arbeitgeber können damit auch weiter Verfahren nutzen, deren Praxistauglichkeit belegt ist“, erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Weder die Bundesregierung noch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben ein Interesse daran, Arbeitgebern das Leben mit bürokratischen Regelungen schwer zu machen. Das haben wir mit unserem Einsatz in dieser Sache bewiesen.“

Für die Erfassung der Arbeitsstunden im Rahmen der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt demnach auch in Zukunft: Liegen genaue Angaben über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Mitarbeiter vor, so sind diese zukünftig in der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag anzugeben. Liegen diese Angaben nicht vor, so kann der Arbeitgeber die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden eintragen. Liegen auch diese Daten nicht vor, so kann aushilfsweise der Vollarbeiterrichtwert eingetragen werden.

Hintergrund Meldeverfahren
Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr, wie viele Arbeitsstunden die Mitarbeiter in seinem Unternehmen im vergangenen Jahr geleistet haben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt diese Gesamtmeldung. Zukünftig übermittelt der Arbeitgeber die Zahl der Arbeitsstunden mit der Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Rentenversicherung. Dazu meldet er für jeden Arbeitnehmer, wie viele Arbeitsstunden dieser individuell geleistet hat. Die Rentenversicherung errechnet aus der Summe der Einzelmeldungen, wie viele Arbeitsstunden auf das gesamte Unternehmen entfallen, und übermittelt die Gesamtsumme an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Diese nutzt die Daten für die Prävention und im Rahmen des Beitragsverfahrens.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
 
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